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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWiTWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 30.03.1999 BGBl. I S. 726
Geltung ab 15.03.1999; FNA: 2030-14-103 Beamte

III.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 15. März 1999 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.