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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit (TourKfmAusbV k.a.Abk.)
Anlage 2 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Zeitliche Gliederung -
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 5.1
- Destination und Region, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.4
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 8.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a und b,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b,
- 4.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,
- 5.2
- Leistungserstellung, Lernziele a bis c und e,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
- 3.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
- Beschaffung und Materialwirtschaft,
- 8.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele c bis e,
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.4
- Datenschutz und Datensicherheit
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
- 3.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
- 4.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Lernziel d,
- 5.1
- Destination und Region, Lernziel d,
- 5.2
- Leistungserstellung, Lernziel d,
- 5.3
- Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,
- 7.1
- Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel b,
- 7.2
- Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele a und b,
- 7.4
- Vertrieb
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung, Lernziele a und b,
- 3.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
- 4.1
- Betriebliche Ablauforganisation, Lernziele a bis c,
- 5.2
- Leistungserstellung, Lernziel c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.2
- Methoden des Projektmanagements,
- 3.2
- Teamarbeit und Kooperation, Lernziele c bis e,
- 6.1
- Veranstaltungskonzeption,
- 7.3
- Öffentlichkeitsarbeit
- 1.4
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
- 5.3
- Gewährleistung von Servicequalität, Lernziel a,
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.3
- Gewährleistung von Servicequalität, Lernziele b bis d,
- 6.2
- Veranstaltungsorganisation,
- 7.1
- Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,
- 7.2
- Werbung und Verkaufsförderung, Lernziele c und d,
- 8.2
- Kosten- und Leistungsrechnung
- 2.2
- Methoden des Projektmanagements,
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
- 3.2
- Teamarbeit und Kooperation,
- 3.4
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
- 5.1
- Destination und Region,
- 7.4
- Vertrieb,
- 8.1
- Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziel e,
- 3.3
- Präsentation,
- 8.3
- Controlling
- 3.1
- Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
- 5.1
- Destination und Region,
- 5.2
- Leistungserstellung,
- 7.1
- Marktanalyse und -beobachtung, Lernziel a,
- 7.4
- Vertrieb,
- 8.2
- Kosten- und Leistungsrechnung
(3) In einem Zeitraum von drei Monaten sind die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit
- 1.
- Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen oder
- 2.
- Gestaltung der Destination
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 TourKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TourKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 TourKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/685/a8717.htm