§ 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
1Der Antrag auf Erteilung der Zulassung für genehmigte Ausbildungseinrichtungen muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- die in Anlage 3 genannten Angaben,
- 2.
- eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der nach § 26 zuständigen Stelle beantragt worden ist, und
- 3.
- bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften außerdem den Namen und die Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.
2Für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als Ausbildungsbetrieb nach
§ 106 Absatz 3 gelten die Vorgaben des Anhangs IV 147.A.15 der
Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 entsprechend.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenKostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2025) ... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für frei- gabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... von Leitungspersonal von Ausbildungs- betrieben für Prüfer von Luftfahrtgerät ( §§ 27 und 28 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Arti- kel 6 und Anhang IV ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 3 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung ... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für frei- gabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... von Leitungspersonal von Ausbildungs- betrieben für Prüfer von Luftfahrtgerät ( §§ 27 und 28 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Arti- kel 6 und Anhang IV ...
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis § 28 Erteilung und Umfang der ... von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen Anlage 3 (zu § 27 ) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung". 2. Die ... gefasst: „Unterabschnitt 1 Allgemeines". 4. Die §§ 1 bis 34 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal ... Einvernehmen die nach Absatz 1 Nummer 1 zuständige Behörde. § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis Der Antrag auf Erteilung der Zulassung ... für Ausbildungsbetriebe durch alle Einzelbetriebe eingehalten werden. Die §§ 26 bis 28 gelten entsprechend. § 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit ... durch die Angabe „§ 24" ersetzt. 68. Die Anlage 3 (zu § 27 ) wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 27) Angaben zum Antrag auf ... 68. Die Anlage 3 (zu § 27) wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 27 ) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung ...
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