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§ 27 - Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
neugefasst durch B. v. 13.02.1984 BGBl. I S. 265; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18 Luftverkehr
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Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18 Luftverkehr
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§ 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
1Der Antrag auf Erteilung der Zulassung für genehmigte Ausbildungseinrichtungen muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- die in Anlage 3 genannten Angaben,
- 2.
- eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der nach § 26 zuständigen Stelle beantragt worden ist, und
- 3.
- bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften außerdem den Namen und die Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.
Text in der Fassung des Artikels 133 Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) G. v. 10. August 2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2024
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Frühere Fassungen von § 27 LuftPersV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 27 LuftPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 LuftPersV Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb (vom 24.12.2014)
... für Ausbildungsbetriebe durch alle Einzelbetriebe eingehalten werden. Die §§ 26 bis 28 gelten ...
Anlage 3 LuftPersV (zu § 27) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung (vom 24.12.2014)
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 251
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 26.07.2024)
... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für frei- gabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... von Leitungspersonal von Ausbildungs- betrieben für Prüfer von Luftfahrtgerät ( §§ 27 und 28 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Arti- kel 6 und Anhang IV ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 133 MoPeG Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... § 27 Satz 1 Nummer 3 der Verordnung über Luftfahrtpersonal in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), die zuletzt durch Artikel ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Artikel 1 LuftPersRÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 10 Absatz 2 Satz 2, § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2, § 24 Nummer 4, § 25 Nummer 3, § 27 Satz 2 , § 28 Absatz 1 Nummer 3, § 111a Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 2 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 4" durch die Wörter „nach § 106 Absatz 2" ersetzt. 11. In § 27 Satz 2 werden die Wörter „nach § 104 Absatz 6" durch die Wörter „nach ...
Artikel 3 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für frei- gabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... von Leitungspersonal von Ausbildungs- betrieben für Prüfer von Luftfahrtgerät ( §§ 27 und 28 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Arti- kel 6 und Anhang IV ...
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis § 28 Erteilung und Umfang der ... von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen Anlage 3 (zu § 27 ) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung". 2. Die ... gefasst: „Unterabschnitt 1 Allgemeines". 4. Die §§ 1 bis 34 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal ... Einvernehmen die nach Absatz 1 Nummer 1 zuständige Behörde. § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis Der Antrag auf Erteilung der Zulassung ... für Ausbildungsbetriebe durch alle Einzelbetriebe eingehalten werden. Die §§ 26 bis 28 gelten entsprechend. § 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit ... durch die Angabe „§ 24" ersetzt. 68. Die Anlage 3 (zu § 27 ) wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 27) Angaben zum Antrag auf ... 68. Die Anlage 3 (zu § 27) wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 27 ) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung ...
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