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§§ 36 bis 41 - Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
neugefasst durch B. v. 13.02.1984 BGBl. I S. 265; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18 Luftverkehr
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Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18 Luftverkehr
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§§ 36 bis 41 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von §§ 36 bis 41 LuftPersV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.04.2015 | Artikel 3 Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2014 BGBl. I S. 2237 |
aktuell vorher | 01.02.2009 | Artikel 2 Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer vom 28.01.2009 BGBl. I S. 133 |
aktuell | vor 01.02.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von §§ 36 bis 41 LuftPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 36 bis 41 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 35 (weggefallen) Unterabschnitt 2 Segelflugzeugführer § 36 Fachliche Voraussetzungen § 37 Erleichterungen § 38 ... in der Geschäftsordnung bestimmt." 5. Die Zwischenüberschrift vor § 36 wird wie folgt gefasst: „Unterabschnitt 2 Segelflugzeugführer". ...
Artikel 3 LuftPersAnpEUV Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 2 Segelflugzeugführer (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 36 bis 41 werden wie folgt gefasst: „§§ 36 bis 41 ... Angaben zu den §§ 36 bis 41 werden wie folgt gefasst: „§§ 36 bis 41 (weggefallen)". c) In der Angabe „Unterabschnitt 3 ...
Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer
V. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 133
Artikel 2 LuftfahrerRÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... welches vom Luftfahrt-Bundesamt als gleichwertig anerkannt wird." 2. Dem § 36 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Ein Segelflugzeug mit Hilfsantrieb ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 1 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (vom 06.09.2007)
... Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 haben Bewerber um eine Lizenz für Segelflugzeugführer nach § 36 der Verordnung über Luftfahrtpersonal ein Tauglichkeitszeugnis dem Ausbildungsbetrieb oder ...
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