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§ 89 - Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
neugefasst durch B. v. 13.02.1984 BGBl. I S. 265; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18 Luftverkehr
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Geltung ab 01.04.1983; FNA: 96-1-18 Luftverkehr
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§ 89 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 89 LuftPersV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 89 LuftPersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 89 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftPersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... einer Berechtigung zur praktischen Ausbildung (§§ 88, 88a, 89 , 94, 95, 95a LuftPersV) 40 bis 100 EUR 8. Anerkennung von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... praktischen Ausbildung von Flugingenieuren § 88a (weggefallen) § 89 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern §§ 90 ...
Artikel 3 LuftPersAnpEUV Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Angabe „9" durch die Angabe „6" ersetzt. o) Die Angabe zu § 89 wird wie folgt gefasst: „§ 89 (weggefallen)". p) Die ... ersetzt. o) Die Angabe zu § 89 wird wie folgt gefasst: „§ 89 (weggefallen)". p) Die Angabe zu § 94 wird wie folgt gefasst: ... 9 wird die Angabe „9" durch die Angabe „6" ersetzt. 17. § 89 wird aufgehoben. 18. Die §§ 94 und 95 werden aufgehoben. 19. ...
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