Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 125a LuftPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 125a LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 LuftPersV Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen (vom 17.12.2021)
... 2 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 nachzuweisen. Die Neubewertung wird von einer nach § 125a anerkannten Stelle ...
§ 125 LuftPersV Nachweis von Sprachkenntnissen (vom 18.03.2021)
... Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 sind durch eine Sprachprüfung nachzuweisen, die bei einer nach § 125a anerkannten Stelle abgelegt wurde. Sprachkenntnisse auf Expertenniveau können auch ...
Anlage 2 LuftPersV (zu § 125a) Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen (vom 18.03.2021)
... mit denen sichergestellt wird, dass bei der Prüfung die Vorgaben nach § 125 und § 125a eingehalten werden, die mindestens Angaben zu folgenden Punkten umfasst: (1) ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 30.05.2017 BAnz AT 06.06.2017 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 18.10.2022 BAnz AT 25.10.2022 V1
Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 13.09.2018 BAnz AT 20.09.2018 V1
Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154
Zweite Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 17.11.2021 BAnz AT 29.11.2021 V1
 
Zitat in folgenden Normen

Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 30.05.2017 BAnz AT 06.06.2017 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154
§ 1 3. LuftPersVDV Geltungsbereich (vom 16.05.2024)
... für die Abnahme von Sprachprüfungen sowie Einzelheiten zur Aufsicht gemäß § 125a Absatz 2 der Verordnung über Luftfahrtpersonal und 6. den Verfahren bei Beschwerden bezüglich des Ergebnisses einer ...
§ 3 3. LuftPersVDV Nachweis von Sprachkenntnissen (vom 16.05.2024)
... Anwesenheit des Bewerbers und mindestens eines Sprachprüfers. Sofern durch die nach § 125a der Verordnung über Luftfahrtpersonal anerkannte Stelle ein gleichbleibender Qualitätsstandard sichergestellt ist, kann der ...
§ 7 3. LuftPersVDV Prüfungsprotokoll (vom 16.05.2024)
... Vorname der beteiligten Sprachprüfer, 5. die bei der Anerkennung gemäß § 125a der Verordnung über Luftfahrtpersonal erteilte Stellennummer und Sprachprüfernummer, 6. geprüfte Sprache,  ...
§ 9 3. LuftPersVDV Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer (vom 16.05.2024)
... Eintrag ist von einem Sprachprüfer vorzunehmen, der zur Eintragung des Sprachvermerks nach § 125a Absatz 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal durch das Luftfahrt-Bundesamt ausdrücklich ermächtigt ist. (2) Die ...
§ 14 3. LuftPersVDV Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation (vom 16.05.2024)
... Eine Organisation weist das Vorliegen der Voraussetzungen nach Anlage 2 zu § 125a der Verordnung über Luftfahrtpersonal durch ein Prüfstellenhandbuch nach, welches der Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt ... (2) Liegen die Voraussetzungen vor, so wird die Organisation gemäß § 125a Absatz 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt (anerkannte ...
§ 15 3. LuftPersVDV Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer (vom 16.05.2024)
... Eine Einzelperson kann das Vorliegen der Voraussetzungen nach Anlage 2 zu § 125a der Verordnung über Luftfahrtpersonal durch ein Standardisierungsgespräch nachweisen. Das Standardisierungsgespräch ...
§ 16 3. LuftPersVDV Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen (vom 16.05.2024)
... Für seine Aufsicht über die anerkannten Stellen gemäß § 125a Absatz 2 der Verordnung über Luftfahrtpersonal ergreift das Luftfahrt-Bundesamt insbesondere folgende Aufsichtsmaßnahmen: 1. ... von zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Anerkennung, unbeschadet der Beschränkung nach § 125a Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über Luftfahrtpersonal , oder 5. Ablehnung von Anträgen der anerkannten Stelle, insbesondere der ...

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 251
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 26.07.2024)
... einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen für Luftfahrer ( § 125a Absatz 1 LuftPersV ) 250 bis 3.800 EUR 18. Überprüfung einer Stelle, die ... ist, auf Fortbestehen der Anerkennungsvoraussetzungen und Einhaltung der Nebenbestimmungen ( § 125a Absatz 2 LuftPersV ) 250 bis 2.200 EUR 19. Erstmaliger Eintrag des Nachweises der ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen für Luftfahrer (§ 125a Abs. 1 LuftPersV) 250 bis 3.800 EUR 18. Aufsicht über eine ... eine Stelle, die für die Abnahme von Sprachprüfungen anerkannt ist (§ 125a Abs. 2 LuftPersV) 250 bis 2.200 EUR 19. Erstmaliger Eintrag des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Artikel 1 LuftPersRÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... der Europäischen Union oder in diesem Staat berechtigt ist." 16. § 125a wird wie folgt gefasst: „§ 125a Anerkennung einer Stelle für die ... Staat berechtigt ist." 16. § 125a wird wie folgt gefasst: „ § 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen (1) Das ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... in besonderen Fällen § 125 Nachweis von Sprachkenntnissen § 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen § 126 ... Anlage 1 Luftfahrerscheine (Muster 3 bis 11) Anlage 2 (zu § 125a ) Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von ... 2 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 nachzuweisen. Die Neubewertung wird von einer nach § 125a anerkannten Stelle vorgenommen. § 11 Ausübung der Rechte aus einer ... (EU) Nr. 1178/2011 sind durch eine Sprachprüfung nachzuweisen, die bei einer nach § 125a anerkannten Stelle abgelegt wurde. Sprachkenntnisse auf Expertenniveau können auch durch ... in die jeweilige Erlaubnis für Luftfahrtpersonal übernommen." 50. § 125a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Anlage ... 66. Die Anlagen 2 und 3 werden aufgehoben. 67. Die Anlage 4 (zu § 125a ) wird Anlage 2 (zu § 125a) und wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 ... 2 und 3 werden aufgehoben. 67. Die Anlage 4 (zu § 125a) wird Anlage 2 (zu § 125a ) und wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 Buchstabe c Ziffer 3 werden die ...
Artikel 5 LuftPersAnpEUV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen für Luftfahrer (§ 125a Absatz 1 LuftPersV) 250 bis 3.800 EUR 18. Überprüfung ... Fortbestehen der Anerkennungsvoraussetzungen und Einhaltung der Nebenbestimmungen (§ 125a Absatz 2 LuftPersV) 250 bis 2.200 EUR 19. Erstmaliger Eintrag ...

Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer
V. v. 12.09.2008 BGBl. I S. 1834
Artikel 3 AMSprKNachwV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Sprachkenntnisse". b) Nach der Angabe zu § 125 wird die Angabe „§ 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen" eingefügt. ... dabei nach der Maßgabe der Anlage 3 bewertet. Die Prüfung kann bei einer nach § 125a anerkannten Stelle abgelegt werden. Der Nachweis von Kenntnissen einer Sprache der Stufe 6 nach ... Die Geltungsdauer des Nachweises der Sprachkenntnisse nach Absatz 2 kann von einer nach § 125a anerkannten Stelle verlängert werden. Die Geltungsdauer des Nachweises der Kenntnisse der ... des Satzes 1 nicht erfüllt, überprüft eine vom Luftfahrt-Bundesamt nach § 125a anerkannte Stelle die Kenntnisse der deutschen Sprache. Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. ... in dem die entsprechende Sprache als Amtssprache verwendet wird, oder durch eine nach § 125a anerkannte Stelle bestätigt worden ist. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend. (6) ... ist bis zum 31. Dezember 2010 zu befristen." 3. Nach § 125 wird § 125a eingefügt: „§ 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von ... 3. Nach § 125 wird § 125a eingefügt: „§ 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen (1) Das ... sen durch Rückfragen auf. Anlage 4 (zu § 125a ) Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von ... mit denen sichergestellt wird, dass bei der Prüfung die Vorgaben nach § 125 und § 125a eingehalten werden, die mindestens Angaben zu folgenden Punkten umfasst: (1) ...
Artikel 5 AMSprKNachwV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen für Luftfahrer (§ 125a Abs. 1 LuftPersV) 250 bis 3.800 EUR 21. Aufsicht über ... Stelle, die für die Abnahme von Sprachprüfungen anerkannt ist (§ 125a Abs. 2 LuftPersV) 250 bis 2.200 EUR 22. Erstmaliger ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154
Artikel 1 4. LuftPersVDV3ÄndV
... Anwesenheit des Bewerbers und mindestens eines Sprachprüfers. Sofern durch die nach § 125a der Verordnung über Luftfahrtpersonal anerkannte Stelle ein gleichbleibender Qualitätsstandard sichergestellt ist, kann der ...