Zitierungen von § 105 LuftPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 105 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 LuftPersV Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis (vom 17.12.2021)
... an dem betreffenden Luftfahrtgerät erforderliche Musterberechtigung nach § 105 erteilt wurde, 2. er im vorhergehenden Zweijahreszeitraum entweder sechs Monate ...
§ 110 LuftPersV Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis (vom 17.12.2021)
... erteilt wurde, kann die Erlaubnisbehörde den Nachweis von Sprachkenntnissen gemäß § 105 Absatz 5 verlangen. (6) Gültigkeitsdauer und Verlängerung des nationalen Anhangs von ...
§ 111a LuftPersV Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal (vom 17.12.2021)
... aus, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung der Berechtigung nach § 105 erbracht wurden. (2) Betriebe, die eine Ausbildung von freigabeberechtigtem ...
§ 134 LuftPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.12.2021)
... ohne Berechtigung nach § 77 Absatz 1 Satz 1, § 84 Absatz 1, § 84a Absatz 1 oder § 105 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Tätigkeit ausübt, 4. ohne Erlaubnis nach § 104 Absatz ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2025)
... Erneuerung der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 104 bis 110 LuftPersV)   a) für die Klasse 4 (§§ ... Gebühr d) für Musterberechtigungen in der Klasse 4 ( § 105 LuftPersV) 130 bis 600 EUR e) Prüfung eines Antrags auf ... Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis (§§ 8, 104, 105 , 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 bis 110 ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... LuftPersV)   a) für Klasse 1 bis 3 und 5 (§§ 107, 105 LuftPersV) 270 EUR b) für Klasse 4 (§ 107 LuftPersV) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 2 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 104 bis 111a wie folgt gefasst: „§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis ... 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät § 106 Fachliche ... an dem betreffenden Luftfahrtgerät erforderliche Musterberechtigung nach § 105 erteilt wurde, 2. er im vorhergehenden Zweijahreszeitraum entweder sechs Monate ... die Wörter „nach § 106 Absatz 3" ersetzt. 12. Die §§ 104 bis 110 werden wie folgt gefasst: „§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis ... Absatz 1 als Erweiterung des Berechtigungsumfanges in einem nationalen Lizenzanhang. § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät (1) Prüfer von ... erteilt wurde, kann die Erlaubnisbehörde den Nachweis von Sprachkenntnissen gemäß § 105 Absatz 5 verlangen. (6) Gültigkeitsdauer und Verlängerung des nationalen Anhangs von ... b) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 110" durch die Angabe „ § 105 " ersetzt. c) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:  ... 3 werden die Wörter „§ 110 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „ § 105 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 16. In Muster 9a (Ausweis für Prüfer von ...
Artikel 3 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
...  Erneuerung der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 104 bis 110 LuftPersV)     a) für die Klasse 4 ...   d) für Musterberechtigungen in der Klasse 4 ( § 105 LuftPersV) 130 bis 600 EUR e) ... Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis (§§ 8, 104, 105 , 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 bis 110 ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 4 LuftGerPVEV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Wörter „der Instandhaltung von Luftfahrtgerät" ersetzt. 2. § 105 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a wird die Angabe „2 oder" ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... von Luftfahrtgerät § 104 Fachliche Voraussetzungen § 105 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung § 106 Anrechenbarkeit, Ersetzbarkeit der ...
Artikel 5 LuftPersAnpEUV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... 108 LuftPersV)   a) für die Klassen 1, 3 und 5 (§§ 105 , 107 LuftPersV) 270 EUR b) für Klasse 4 (§ 107 LuftPersV) ...


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