interne Verweise§ 134 LuftPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.12.2021) ... ohne Berechtigung nach § 77 Absatz 1 Satz 1, § 84 Absatz 1, § 84a Absatz 1 oder § 105 Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Tätigkeit ausübt, 4. ohne Erlaubnis nach § 104 Absatz ...
Zitat in folgenden NormenKostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2025) ... Erneuerung der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 104 bis 110 LuftPersV) a) für die Klasse 4 (§§ ... Gebühr d) für Musterberechtigungen in der Klasse 4 ( § 105 LuftPersV) 130 bis 600 EUR e) Prüfung eines Antrags auf ... Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis (§§ 8, 104, 105 , 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 bis 110 ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 2 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 104 bis 111a wie folgt gefasst: „§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis ... 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät § 106 Fachliche ... an dem betreffenden Luftfahrtgerät erforderliche Musterberechtigung nach § 105 erteilt wurde, 2. er im vorhergehenden Zweijahreszeitraum entweder sechs Monate ... die Wörter „nach § 106 Absatz 3" ersetzt. 12. Die §§ 104 bis 110 werden wie folgt gefasst: „§ 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis ... Absatz 1 als Erweiterung des Berechtigungsumfanges in einem nationalen Lizenzanhang. § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät (1) Prüfer von ... erteilt wurde, kann die Erlaubnisbehörde den Nachweis von Sprachkenntnissen gemäß § 105 Absatz 5 verlangen. (6) Gültigkeitsdauer und Verlängerung des nationalen Anhangs von ... b) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 110" durch die Angabe „ § 105 " ersetzt. c) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... 3 werden die Wörter „§ 110 Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „ § 105 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 16. In Muster 9a (Ausweis für Prüfer von ...
Artikel 3 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung ... Erneuerung der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 104 bis 110 LuftPersV) a) für die Klasse 4 ... d) für Musterberechtigungen in der Klasse 4 ( § 105 LuftPersV) 130 bis 600 EUR e) ... Änderung, Verlängerung oder Erneuerung der Erlaubnis (§§ 8, 104, 105 , 110 und 111a LuftPersV; Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014) 40 bis 110 ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
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