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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
§ 4 - Zonenrandförderungsgesetz (ZRFG k.a.Abk.)
G. v. 05.08.1971 BGBl. I S. 1237; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.01.1971; FNA: 707-9 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.01.1971; FNA: 707-9 Wirtschaftsförderung
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§ 4 Verkehr
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung sind im Zonenrandgebiet im Rahmen des Ausbaues der Bundesverkehrswege bevorzugt zu fördern. Dies gilt auch für die Schaffung von Verkehrsverbünden der dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsunternehmen.
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Zitierungen von § 4 Zonenrandförderungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZRFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZRFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 ZRFG Inkrafttreten
... das Haushaltsjahr 1990, der § 5 letztmals für das Haushaltsjahr 1991, der § 4 letztmals für das Haushaltsjahr 1992 und die §§ 6 und 7 letztmals für das ...
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