Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
§ 8 - Zonenrandförderungsgesetz (ZRFG k.a.Abk.)
G. v. 05.08.1971 BGBl. I S. 1237; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.01.1971; FNA: 707-9 Wirtschaftsförderung
|
Geltung ab 01.01.1971; FNA: 707-9 Wirtschaftsförderung
|
§ 8 Finanzierung
§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Durchführung der in diesem Gesetz genannten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Bundeshaushaltsplan hierfür bereitgestellten Mittel.
Anzeige
Zitierungen von § 8 Zonenrandförderungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 ZRFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZRFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 ZRFG Inkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (2) Die §§ 1, 2, 8 und 10 sind letztmals für das Haushaltsjahr 1990, der § 5 letztmals für das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6859/a97651.htm