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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 10 - Zonenrandförderungsgesetz (ZRFG k.a.Abk.)

G. v. 05.08.1971 BGBl. I S. 1237; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.01.1971; FNA: 707-9 Wirtschaftsförderung
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§ 10 Generalklausel



Alle sonstigen auch das Zonenrandgebiet betreffenden Rechtsvorschriften, Richtlinien und Programme bleiben unberührt, soweit dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.



 

Zitierungen von § 10 Zonenrandförderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 ZRFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZRFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 ZRFG Inkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (2) Die §§ 1, 2, 8 und 10 sind letztmals für das Haushaltsjahr 1990, der § 5 letztmals für das Haushaltsjahr ...