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Änderung Anlage 3 UVPG vom 30.06.2009
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 3 UVPG, alle Änderungen durch Artikel 7 GeROG am 30. Juni 2009 und Änderungshistorie des UVPGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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Anlage 3 UVPG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.06.2009 geltenden Fassung | Anlage 3 UVPG n.F. (neue Fassung) in der am 30.06.2009 geltenden Fassung durch Artikel 7 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 3 Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme" | |
Nachstehende Pläne und Programme fallen nach § 3 Abs. 1a in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Legende: Nr. = Nummer des Plans oder Programms Plan oder Programm = Art des Plans oder Programms Nr. | Plan oder Programm 1. | Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach § 14b Abs. 1 Nr. 1 1.1 | Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes 1.2 | Ausbaupläne nach § 12 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes, wenn diese bei ihrer Aufstellung oder Änderung über den Umfang der Entscheidungen nach § 8 Abs. 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes wesentlich hinausreichen 1.3 | Hochwasserschutzpläne nach § 31d des Wasserhaushaltsgesetzes 1.4 | Maßnahmenprogramme nach § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes | |
(Text alte Fassung) 1.5 | Raumordnungsplanungen nach den §§ 8 und 9 des Raumordnungsgesetzes 1.6 | Raumordnung des Bundes in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone nach § 18a des Raumordnungsgesetzes | (Text neue Fassung) 1.5 | Raumordnungsplanungen nach § 8 des Raumordnungsgesetzes 1.6 | Raumordnungsplanungen des Bundes nach § 17 Abs. 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes |
1.7 | Festlegung der besonderen Eignungsgebiete nach § 3a der Seeanlagenverordnung 1.8 | Bauleitplanungen nach den §§ 6 und 10 des Baugesetzbuchs 1.9 | Landschaftsplanungen nach den §§ 15 und 16 des Bundesnaturschutzgesetzes 2. | Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 14b Abs. 1 Nr. 2 2.1 | Lärmaktionspläne nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2.2 | Luftreinhaltepläne nach § 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2.3 | Abfallwirtschaftskonzepte nach § 19 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 2.4 | Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte nach § 16 Abs. 3 Satz 4, 2. Alternative des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 2.5 | Abfallwirtschaftspläne nach § 29 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, einschließlich von besonderen Kapiteln oder gesonderten Teilplänen über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen |
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