§ 2 - Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln (TrainerV)

§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden



Die Auszubildenden an der in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätte erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Akademien.



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