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§ 3 - Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln (TrainerV)

§ 3 Berlin-Klausel



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 67 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auch im Land Berlin.

 
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