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§ 1 - Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators (FPKBeauftrV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.1992 BGBl. I S. 2072; aufgehoben durch § 2 V. v. 04.01.2018 BGBl. I S. 122
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 96-1-29 Luftverkehr
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§ 1



(1) Als Flughafenkoordinator wird Herr Armin Obert, geboren am 29. November 1966, mit der Wahrnehmung der in § 27a des Luftverkehrsgesetzes genannten Aufgaben beauftragt.

(2) Der Flughafenkoordinator kann Hilfspersonen einsetzen, die unter seiner Leitung Aufgaben der Flughafenkoordinierung wahrnehmen.

(3) Der Dienstsitz des Flughafenkoordinators ist der Flughafen Frankfurt/Main.

(4) § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung.





 

Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators
vom 22.07.2011 BGBl. I S. 1526

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FPKBeauftrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPKBeauftrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1526
Artikel 1 FPKBeauftrVÄndV Änderung der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators
... § 1 Absatz 1 der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I ...