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Zitierungen von § 4 DrittelbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DrittelbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DrittelbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 DrittelbG Ersatzmitglieder (vom 12.08.2021)
... und Männern unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer nicht mehr den Vorgaben des § 4 Absatz 5 entspricht; § 7a Absatz 2 Satz 2 gilt ...
§ 7a DrittelbG Nichterreichen des Geschlechteranteils (vom 12.08.2021)
... die Auszählung der Stimmen und ihre Verteilung auf die Bewerber, dass die Vorgaben des § 4 Absatz 5 nicht erfüllt wurden, ist folgendes Geschlechterverhältnis für die ... der gerichtlichen Ersatzbestellung nach § 104 des Aktiengesetzes oder der Nachwahl besetzt; § 4 Absatz 2 Satz 2 ist zu ...
Zitat in folgenden Normen
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG)
Artikel 1 V. v. 23.06.2004 BGBl. I S. 1393; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 19 WODrittelbG Ermittlung der Gewählten
... Stimmen erhalten haben. Muss der zu Wählende Arbeitnehmer des Unternehmens sein ( § 4 des Gesetzes), so sind die Bewerber gewählt, die diese Voraussetzung erfüllen und die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 21 FüPoG II Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
... 2015 (BGBl. I S. 642) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 4 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Unter den Aufsichtsratsmitgliedern ... und Männern unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer nicht mehr den Vorgaben des § 4 Absatz 5 entspricht; § 7a Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend." 3. Nach § 7 wird ... die Auszählung der Stimmen und ihre Verteilung auf die Bewerber, dass die Vorgaben des § 4 Absatz 5 nicht erfüllt wurden, ist folgendes Geschlechterverhältnis für die ... der gerichtlichen Ersatzbestellung nach § 104 des Aktiengesetzes oder der Nachwahl besetzt; § 4 Absatz 2 Satz 2 ist zu beachten." 4. Nach § 13 Nummer 3 wird folgende Nummer 3a ...
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