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Zitierungen von § 7 DrittelbG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 DrittelbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DrittelbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG)
Artikel 1 V. v. 23.06.2004 BGBl. I S. 1393; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 8 WODrittelbG Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
... zusammen mit einem Bewerber für diesen ein Ersatzmitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen ( § 7 Abs. 1 des Gesetzes), gilt § 7 Abs. 5 entsprechend. (2) Jedes vorgeschlagene ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 21 FüPoG II Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
... jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein." 2. Dem § 7 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Im Fall des § 4 Absatz 5 in ... 4 Absatz 5 entspricht; § 7a Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend." 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Nichterreichen des ...
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