§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft. Soweit die Ausbildung im öffentlichen Dienst stattfindet, ist er Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes.
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