Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation der behördlichen und gewerblichen Kartographie sowie der Ausbildungsstätte,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Arbeitsabläufe planen und vorbereiten,
- 6.
- raumbezogene Informationen übernehmen, aufbereiten und verwalten,
- 7.
- raumbezogene Informationen gestaltend in kartographische Darstellungen umsetzen,
- 8.
- topographische Karten anfertigen und aktualisieren,
- 9.
- thematische Karten und kartenverwandte Darstellungen anfertigen und aktualisieren,
- 10.
- Kartendaten mediengerecht aufbereiten und ausgeben.