Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch für Widersprüche, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt, und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind. Gleichzeitig tritt die
Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1504) außer Kraft.