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IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMinUWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 06.09.2004 BGBl. I S. 2351
Geltung ab 01.10.2004; FNA: 2030-14-138 Beamte

IV.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

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