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Anlage 1 - Schutzbau-Höchstbetragsverordnung (HöBetrV k.a.Abk.)
Anlage 1
Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
(siehe BGBl. I 1989 S. 1957)
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Zitierungen von Anlage 1 Schutzbau-Höchstbetragsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 HöBetrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HöBetrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HöBetrV
... in neuerrichteten Gebäuden (Innenbauten) die sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung ergebenden Beträge; 2. bei Hausschutzräumen in ...
§ 2 HöBetrV
... in den Anlagen 1 bis 3 zu dieser Verordnung genannten Höchstbeträge gelten erstmals für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6906/a98147.htm