Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2024 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau (IndKfmAusbV k.a.Abk.)
V. v. 23.07.2002 BGBl. I S. 2764; aufgehoben durch § 16 V. v. 12.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 94
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 806-21-1-296 Berufliche Bildung
|
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 806-21-1-296 Berufliche Bildung
|
§ 11 Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung sowie der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform in der Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2775).
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung für Industriekaufleute V. v. 20. Juli 2007 BGBl. I S. 1518 m.W.v. 27. Juli 2007
Anzeige
Frühere Fassungen von § 11 Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 27.07.2007 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung für Industriekaufleute vom 20.07.2007 BGBl. I S. 1518 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 IndKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IndKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung für Industriekaufleute
V. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 IndKflAusbVÄndV
... 11 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6911/a98181.htm