- A.
- Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen 1 bis 4 sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln.
- B.
1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.
- Beschaffung und Bevorratung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 9.2.
- Kosten- und Leistungsrechnung
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
- 8.
- Leistungserstellung
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.
- Personal
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.
- Personal
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 9.1
- Buchhaltungsvorgänge
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 8.
- Leistungserstellung
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 9.3
- Erfolgsrechnung und Abschluss
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.
- Marketing und Absatz
zu vermitteln.
3. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.
- Marketing und Absatz
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt acht bis zehn Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 10.
- Fachaufgaben im Einsatzgebiet
zu vermitteln.