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Artikel IV - Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)

G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173; zuletzt geändert durch Artikel 77 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.07.1975; FNA: 2032-11-2 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Artikel IV (Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenrechtsrahmengesetzes)


Artikel IV hat 1 frühere Fassung

§ 1


(Änderung des Bundesbeamtengesetzes)

§ 2


(Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes)

§ 3


(weggefallen)



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Frühere Fassungen von Artikel IV 2. BesVNG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.02.2009Artikel 15 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.