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Artikel 3 - Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung (BaumeisterVAblV k.a.Abk.)
V. v. 02.04.1979 BGBl. I S. 419
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7109-3 Sonstige Durchführungsvorschriften zur Gewerbeordnung
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7109-3 Sonstige Durchführungsvorschriften zur Gewerbeordnung
Artikel 3
Unberührt bleiben die Vorschriften über die Führung von Amts- und Berufsbezeichnungen durch die Beamten und Angestellten des Bundes, der Länder und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Unberührt bleiben ferner die Vorschriften über die Führung der Bezeichnung "Regierungsbaumeister".
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