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Artikel 5 - Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung (BaumeisterVAblV k.a.Abk.)
V. v. 02.04.1979 BGBl. I S. 419
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7109-3 Sonstige Durchführungsvorschriften zur Gewerbeordnung
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7109-3 Sonstige Durchführungsvorschriften zur Gewerbeordnung
Artikel 5
Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
(2) Baumeisterprüfungen werden weiterhin nach den bisher geltenden Vorschriften durchgeführt, wenn die Zulassung zur Prüfung vor dem 1. Oktober 1980 beantragt wird und die Voraussetzungen für die Zulassung im Zeitpunkt des Antrags erfüllt sind.
Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BaumeisterVAblV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BaumeisterVAblV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 BaumeisterVAblV
... ist oder wer noch nach diesem Zeitpunkt die Baumeisterprüfung bestanden hat (Artikel 5 Abs. ...
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