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Artikel 5 - Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung (BaumeisterVAblV k.a.Abk.)

Artikel 5


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.

(2) Baumeisterprüfungen werden weiterhin nach den bisher geltenden Vorschriften durchgeführt, wenn die Zulassung zur Prüfung vor dem 1. Oktober 1980 beantragt wird und die Voraussetzungen für die Zulassung im Zeitpunkt des Antrags erfüllt sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Ablösung der Baumeisterverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BaumeisterVAblV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BaumeisterVAblV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 BaumeisterVAblV
... ist oder wer noch nach diesem Zeitpunkt die Baumeisterprüfung bestanden hat (Artikel 5 Abs. ...