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§ 3 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004 und 2005 (EStGemAntV 2003/04/05 k.a.Abk.)

V. v. 18.06.2003 BGBl. I S. 887; aufgehoben durch § 5 V. v. 27.09.2005 BGBl. I S. 2904
Geltung ab 01.01.2003 bis 31.12.2005; FNA: 605-1-9-5 Gemeindefinanzen
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§ 3



Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen hinter dem Komma zu berechnen und auf sieben Stellen zu runden.