Änderung § 8a SVersLV vom 23.06.2006

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§ 8a SVersLV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.06.2006 geltenden Fassung
§ 8a SVersLV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.06.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G v 19.06.2006 BGBl. I 1305

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§ 8a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 8a Leistungen öffentlich-rechtlicher Art


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Den Renten wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Sinne der §§ 6 bis 8 stehen ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art gleich.




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