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§ 7 - Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates (BRSekrHausO k.a.Abk.)
§ 7 Sondereinrichtungen
Für die Benutzung der Sondereinrichtungen des Bundesrates wie Bibliothek und Archiv gelten neben dieser Anordnung zusätzlich deren Benutzungsordnungen in der jeweils geltenden Fassung.
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