Der Steuerschuldner hat die Steuerkarte mitzuführen und auf Verlangen den Zollbeamten und Polizeibeamten vorzuzeigen. Er hat die Steuerkarte in den Fällen des § 11 Nr. 1 bei jedem Grenzübertritt vorzulegen.
... jedoch für einen Monat, fest und erheben die Steuer. Dabei sind die §§ 11 bis 15 auch insoweit anzuwenden, als es sich um inländische Fahrzeuge handelt. (2) Im ...