Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.07.2017 aufgehoben
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§ 17 - Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung 2002 (KraftStDV 2002)

neugefasst durch B. v. 26.09.2002 BGBl. I S. 3856; aufgehoben durch § 17 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2374
Geltung ab 01.06.1979; FNA: 611-17-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 17



Die Vorschriften über inländische Fahrzeuge (Abschnitt 2) sind sinngemäß anzuwenden.



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