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Zitierungen von § 1a WiPrPrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a WiPrPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiPrPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 WiPrPrüfV Antrag auf Zulassung zur Prüfung (vom 01.01.2025)
... Wurde bereits einmal ein Antrag auf Zulassung gestellt, bei dem die Aufbewahrungsfristen nach § 1a Absatz 2 noch nicht abgelaufen sind, müssen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, 4 und 5 ...
§ 25 WiPrPrüfV Antrag auf Zulassung zur Prüfung (vom 01.01.2025)
... nicht in deutscher Sprache abgefasst sind. Prüfungssprache ist Deutsch. § 1a gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 7 BEV 2024 Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe eingefügt: „ § 1a Aufbewahrungsfristen". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In ... Wurde bereits einmal ein Antrag auf Zulassung gestellt, bei dem die Aufbewahrungsfristen nach § 1a Absatz 2 noch nicht abgelaufen sind, müssen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, 4 und 5 ... 2, 4 und 5 nicht erneut eingereicht werden." 3. Nach § 1 wird der folgende § 1a eingefügt: „§ 1a Aufbewahrungsfristen (1) Die ... 3. Nach § 1 wird der folgende § 1a eingefügt: „ § 1a Aufbewahrungsfristen (1) Die Aufsichtsarbeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 5 sind bei ... In § 25 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „§ 1 Abs. 3" durch die Angabe „ § 1a " ...
 
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