Tools:
Update via:
Zitierungen von § 1 WiPrPrüfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WiPrPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WiPrPrüfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 WiPrPrüfV Gliederung der Prüfung (vom 01.08.2021)
... Anmeldung bei der Prüfungsstelle erforderlich. Mit dem Antrag auf Zulassung nach § 1 muss die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erklärt werden. Das ...
Zitat in folgenden Normen
Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
V. v. 27.05.2005 BGBl. I S. 1520; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 6 WPAnrV Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren (vom 01.01.2025)
... (2) Dem Antrag an die Prüfungsstelle gemäß § 1 oder § 25 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ist das Zeugnis über den ...
§ 9 WPAnrV Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen (vom 01.01.2025)
... (2) Die Leistungsnachweise sind von der antragstellenden Person mit dem Antrag nach § 1 oder § 25 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung vorzulegen. Der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 3 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7 und 9 wird aufgehoben. 2. In § 3 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort ... Technologie" ersetzt. 3. In § 22 Abs. 2 wird die Angabe § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 3 und 6 bis 9" durch die Angabe § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 3 ... die Angabe § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 3 und 6 bis 9" durch die Angabe § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 3 und 8" ersetzt. 4. § 25 Abs. 2 Nr. 9 wird ...
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... „§ 35 Einsicht in Prüfungsakten". 2. In § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 wird das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt. 3. ...
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 7 BEV 2024 Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 1 folgende Angabe eingefügt: „§ 1a Aufbewahrungsfristen". ... Angabe eingefügt: „§ 1a Aufbewahrungsfristen". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort ... nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, 4 und 5 nicht erneut eingereicht werden." 3. Nach § 1 wird der folgende § 1a eingefügt: „§ 1a Aufbewahrungsfristen ... Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. 5. In § 25 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „ § 1 Abs. 3" durch die Angabe „§ 1a" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... Verkürzte Prüfung nach § 13a der Wirtschaftsprüferordnung". 2. § 1 Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 4 ersetzt: „(3) Anträge, ... Anmeldung bei der Prüfungsstelle erforderlich. Mit dem Antrag auf Zulassung nach § 1 muss die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erklärt werden. Zum Zeitpunkt der ... erneute Zulassung erforderlich. Wird der Antrag auf erneute Zulassung gestellt, sind nur die in § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 3 und 8 genannten Unterlagen und Erklärungen beizufügen; dies gilt nicht für Anträge ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6940/v98427.htm