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Zitierungen von § 18 WiPrPrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 WiPrPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiPrPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 WiPrPrüfV Prüfungsergebnis (vom 16.02.2019)
... erforderlichen Kenntnisse verfügt und damit die Prüfung bestanden hat. § 18 Absatz 2 und 4 gilt ...
§ 36 WiPrPrüfV Behandlung schwebender Verfahren (vom 16.02.2019)
... der Note 4,00 bewertete Leistung erbracht wurde, als bestandene Modulprüfung gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 dieser Verordnung in der ab dem 16. Februar 2019 geltenden Fassung. Wird kein Antrag ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... „fünf" durch das Wort „einzelnen" ersetzt. 10. Dem § 18 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... mit 4 vervielfältigt werden und sodann die Summe durch 10 geteilt wird." 14. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... der Note 4,00 bewertete Leistung erbracht wurde, als bestandene Modulprüfung gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 dieser Verordnung in der ab dem 16. Februar 2019 geltenden Fassung. Wird kein Antrag nach Satz 1 ...