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Änderung § 25 Flaggenrechtsgesetz vom 28.12.2012

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 25 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.12.2012 geltenden Fassung
§ 25 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.12.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2792
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 25 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 25


vorherige Änderung

 


Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)