interne Verweise§ 3 FlRG ... der Bundesflagge wird a) in den Fällen der §§ 1 und 2 durch das Schiffszertifikat im Sinne der Schiffsregisterordnung oder das Schiffsvorzertifikat ...
§ 6 FlRG ... gleiche gilt für Seeschiffe, welche a) die Bundesflagge nach § 2 führen dürfen und für die ein Schiffszertifikat, Schiffsvorzertifikat oder ...
§ 7 FlRG (vom 08.09.2015) ... kann in den Fällen 1. des § 1 Absatz 1 und 2 oder 2. des § 2 Absatz 1 und 2 dem Reeder oder Ausrüster eines im Schiffsregister eingetragenen ...
§ 8 FlRG ... Die Bundesflagge darf auf Seeschiffen nur geführt werden, wenn diese hierzu nach § 1, 2 , 10 oder § 11 berechtigt sind. Eine Dienstflagge darf auf Seeschiffen nur geführt ...
§ 10 FlRG (vom 08.09.2015) ... erbaut worden sind und die nicht bereits nach den Vorschriften der §§ 1 und 2 zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, kann das Bundesministerium für Verkehr und ...
§ 11 FlRG (vom 08.09.2015) ... Für Seeschiffe, die nicht nach den Vorschriften der §§ 1, 2 und 10 zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, kann das Bundesministerium für ... des Widerrufs, wenn a) der Ausrüster zu dem Personenkreis der §§ 1 und 2 gehört, b) ihm das Schiff zur Bereederung in eigenem Namen für mindestens ein ...
§ 16 FlRG (vom 01.01.2013) ... 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt, 3. die in § 2 Abs. 3, § 7a Absatz 2 oder § 11 Abs. 2 vorgeschriebene Anzeige nicht oder nicht ...
§ 22 FlRG (vom 27.06.2020) ... am Schiff auszuführen ist, 1a. zur Durchführung des § 2 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 den Nachweis der Verantwortlichkeit, des Einstehens, der Leitung, Durchführung und ... Registrierung und Untersagung von Schiffsnamen (§ 9), g) Aufgaben, die sich nach § 2 Abs. 3 sowie auf Grund von Rechtsvorschriften nach Nummer 1a ergeben, h) das Führen der ...
Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 28
Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
V. v. 04.07.1990 BGBl. I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 178 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 3 FlRV (vom 01.01.2013) ... auf Aktien: die persönlich haftenden Gesellschafter; in den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Flaggenrechtsgesetzes: jede beauftragte Person; 8. die den ... das vorläufige amtliche Meßergebnis sind vorzulegen. In den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Flaggenrechtsgesetzes ist ferner eine Bescheinigung nach § 5b Abs. 1 ...
§ 5a FlRV (vom 01.01.2013) ... den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Flaggenrechtsgesetzes hat der Eigentümer des Seeschiffs gegenüber ...
§ 5b FlRV (vom 08.09.2015) ... 5a geführt, so bescheinigt die Flaggenbehörde, daß die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Flaggenrechtsgesetzes erfüllt sind. In der Bescheinigung sind Name und ... eine Ablichtung der nach Absatz 1 erteilten Bescheinigung. (3) Die Anzeige nach § 2 Abs. 3 des Flaggenrechtsgesetzes ist an die Flaggenbehörde zu richten; diese nimmt die ...
§ 5c FlRV (vom 04.07.2013) ... Befugnisse nach der Schiffssicherheitsverordnung berechtigt, bei Fehlen oder Wegfall der in § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Flaggenrechtsgesetzes genannten Voraussetzungen die Weiterfahrt des ...
§ 8 FlRV ... denen sich ergibt, daß der Ausrüster zu dem Personenkreis des § 1 oder des § 2 Abs. 1 des Flaggenrechtsgesetzes gehört, sowie d) die Tatsachen, aus denen sich ...
§ 15 FlRV ... für ein Seeschiff gestellt, das nicht nach den Vorschriften der §§ 1 oder 2 des Flaggenrechtsgesetzes zur Führung der Bundesflagge berechtigt ist, so ist er mit dem ...
§ 17 FlRV (vom 01.01.2013) ... der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne der §§ 1 und 2 des Flaggenrechtsgesetzes oder einem Deutschen nach dessen § 2 oder 23 gleichgestellt, wird ... der Befugnis zur Führung der Bundesflagge ausgestellt. In den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Flaggenrechtsgesetzes ist bei der Ausstellung eines Flaggenzertifikats eine ...
§ 21 FlRV (vom 01.01.2013) ... Inhalt sowie die in § 3 Abs. 1 Nr. 9 und 10 bezeichneten Daten, in den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Flaggenrechtsgesetzes ferner die in der Bescheinigung nach § 5b Abs. 1 ...
Schiffsregisterordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1133; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 4 G. v. 31.10.2022 BGBl. I S. 1966
§ 3 SchRegO (vom 01.01.2013) ... und andere zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) eingetragen, die nach § 1 oder § 2 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen haben oder führen dürfen. ...
§ 4 SchRegO (vom 01.01.2013) ... gegenüber dem Registergericht wahrzunehmen hat. Dies gilt nicht in den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 1 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2792
Artikel 1 FlRGuaÄndG Änderung des Flaggenrechtsgesetzes ... dass an die Stelle des Schiffszertifikates der Schiffsbrief tritt." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 (1) Die Bundesflagge dürfen ... Schiffsbrief tritt." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 (1) Die Bundesflagge dürfen alle Seeschiffe führen, die nicht nach § 1 ... kann in den Fällen 1. des § 1 Absatz 1 und 2 oder 2. des § 2 Absatz 1 und 2 dem Reeder oder Ausrüster eines im Schiffsregister eingetragenen ... Satz 2 Buchstabe a werden die Wörter „zu dem Personenkreis des § 1 oder des § 2 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 1a," durch die Wörter „zu dem ... „zu dem Personenkreis des § 1 oder des § 2 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 1a," durch die Wörter „zu dem Personenkreis der §§ 1 und 2" ... § 2 Abs. 1a," durch die Wörter „zu dem Personenkreis der §§ 1 und 2 " ersetzt. 5. In § 16 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ 7 Abs. ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1a wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 1a" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz ... wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 1a" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2" ersetzt. b) Nummer 1b wird wie folgt gefasst: ...
Artikel 2 FlRGuaÄndG Änderung der Schiffsregisterordnung ... geändert: 1. In § 3 Absatz 2 werden die Wörter „§§ 1, 2 des Flaggenrechtsgesetzes vom 8. Februar 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 79)" durch die ... 8. Februar 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 79)" durch die Wörter „§ 1 oder § 2 des Flaggenrechtsgesetzes" ersetzt. 2. In § 4 Absatz 3 wird die Angabe ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
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