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Zitierungen von § 7 StrEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 StrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 54 WDO Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung einer vollstreckten Disziplinarmaßnahme (vom 09.08.2008)
... gewährt werden kann, eine Entschädigung in Geld, die der Entschädigung nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom ...
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 56 WDO Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung einer vollstreckten Disziplinarmaßnahme
... mehr gewährt werden kann, eine Entschädigung in Geld, die der Entschädigung nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen entspricht. (2) Wird eine Ausgangsbeschränkung oder eine strenge ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
G. v. 30.09.2020 BGBl. I S. 2049
Artikel 1 3. StrEGÄndG Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
... § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 19 des Gesetzes vom 13. ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2478
Artikel 1 2. StrEGÄndG Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
... § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ...
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