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Zitierungen von § 15 StrEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 StrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 110 OWiG
... in den Fällen des Absatzes 1 die Verwaltungsbehörde. (4) Ersatzpflichtig ist ( § 15 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ) in den Fällen des Absatzes 1, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Bund, wenn eine ...
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