Wird von der zuständigen Behörde eine Stelle bestimmt, vor der die Prüfung abzulegen ist, so gelten für diese die §§ 2bis8 entsprechend. Die zuständige Behörde kann einen Beobachter zur Prüfung entsenden.
... (freiverkäufliche Arzneimittel), kann durch eine Prüfung nach den §§ 2 bis 9 , durch Prüfungszeugnisse über eine andere abgeleistete berufliche Ausbildung nach § ...