Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung (1. AFIVOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2009 eBAnz AT59 2009 V1; Geltung ab 06.06.2009
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. Juni 2009 AFIV § 6

In § 6 der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (eBAnz AT147 2008 V1) werden

1.
in Absatz 1 die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und

2.
Absatz 2 aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. AFIVOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AFIVOÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung
V. v. 26.05.2015 BAnz AT 26.05.2015 V1
Artikel 1 2. AFIVOÄndV
... vom 10. Dezember 2008 (eBAnz AT147 2008 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Juni 2009 (eBAnz AT59 2009 V1) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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