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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk (RaumAPrVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk vom 17. Januar 2006 (BGBl. I S. 54) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Eingangsformel ist vor der Angabe "42 Abs. 1" die Angabe "§" einzufügen.
In der Eingangsformel ist vor der Angabe "42 Abs. 1" die Angabe "§" einzufügen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7020/index.htm