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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Zivilprozessordnung (ZPOBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Bekanntmachung der Neufassung der Zivilprozessordnung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 794 Abs. 1 Nr. 3a ist das Wort „sowie" durch das Wort „soweit" und das Wort „soweit" durch das Wort „sowie" zu ersetzen.
- 2.
- Die Fußnote zu § 850f ist wie folgt zu fassen:
- 1)
- 2.985 Euro; 2) 678,70 Euro; 3) 131,25 Euro."
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