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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik (HafenLogAusbVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 213) ist wie folgt zu berichtigen:
- In § 9 Abs. 6 ist die Angabe „4." durch die Angabe „3." zu ersetzen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7026/index.htm