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Zitierungen von § 1a EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a EGBlauzBekDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EGBlauzBekDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3383
Artikel 1 8. BlauzungenVerschlVÄndV
... 7. Der Bezugshinweis der Anlage wird wie folgt gefasst: „(zu den §§ 1 bis 6)". ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
V. v. 22.06.2009 eBAnz AT63 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2009 BGBl. I S. 3828
Artikel 1 25. EGBlauzBekDVÄndV
... (BGBl. I S. 1337) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1a wird aufgehoben. 2. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ... a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1 Satz 1 oder § 1a Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. ... ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Satz 1 oder § 1a Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. ...
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
V. v. 07.05.2009 eBAnz AT51 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
Artikel 1 24. EGBlauzBekDVÄndV
... 2. Nach § 1 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 1a Verbringungsverbot zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 1 (1) Das ... „§ 1 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Satz 1 oder § 1a Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 2 ... „§ 1 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Satz 1 oder § 1a Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 5. Folgende Anlage wird angefügt: ... ersetzt. 5. Folgende Anlage wird angefügt: „Anlage (zu § 1a ) Bezeichnetes Gebiet im Sinne des § 1a sind die Gebiete folgender Kreise, ... „Anlage (zu § 1a) Bezeichnetes Gebiet im Sinne des § 1a sind die Gebiete folgender Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Ortsteile: ...
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