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Änderung § 1087 ZPO vom 10.01.2015
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1087 ZPO, alle Änderungen durch Artikel 1 EU/1215/2012DG am 10. Januar 2015 und Änderungshistorie der ZPOHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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§ 1087 ZPO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 10.01.2015 geltenden Fassung | § 1087 ZPO n.F. (neue Fassung) in der am 10.01.2015 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1087 Zuständigkeit | |
(Text alte Fassung) Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1) ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. | (Text neue Fassung) Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. |
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