Tools:
Update via:
Zitierungen von § 21 ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 53 KWG Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (vom 30.12.2023)
... Zweigstelle im Sinne des Absatzes 1 Bezug haben, darf der Gerichtsstand der Niederlassung nach § 21 der Zivilprozeßordnung nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden. (4) Die Absätze 2 bis 3 sind nicht ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7030/v138929.htm