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Zitierungen von § 33 ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29c ZPO Besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte (vom 01.11.2018)
... ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (3) § 33 Abs. 2 findet auf Widerklagen der anderen Vertragspartei keine Anwendung. (4) Eine von Absatz ...
Zitat in folgenden Normen
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Artikel 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 215 VVG Gerichtsstand
... den Versicherungsnehmer ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. (2) § 33 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ist auf Widerklagen der anderen Partei nicht anzuwenden. (3) Eine von Absatz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331
Artikel 5 PostModG Änderung der Zivilprozessordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In § 168 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 33 Abs. 1" durch die Angabe „§ 61" ersetzt. ...
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