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Zitierungen von § 247 ZPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 247 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 246a AktG Freigabeverfahren (vom 27.07.2022)
... die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Auf das Verfahren sind § 247 , die §§ 82, 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 ARUG Änderung des Aktiengesetzes
... Folgende Sätze werden angefügt: „Auf das Verfahren sind § 247 , die §§ 82, 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten ... 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Auf das Verfahren sind § 247 , die §§ 82, 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten ...
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