interne Verweise§ 549 ZPO Revisionseinlegung (vom 01.01.2020) ... 2. die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Revision eingelegt werde. § 544 Absatz 8 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden ...
§ 550 ZPO Zustellung der Revisionsschrift (vom 01.01.2020) ... beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils vorgelegt werden, soweit dies nicht bereits nach § 544 Absatz 3 Satz 2 geschehen ist. (2) Die Revisionsschrift ist der Gegenpartei zuzustellen. ...
§ 551 ZPO Revisionsbegründung (vom 01.01.2020) ... Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung. § 544 Absatz 8 Satz 3 bleibt unberührt. Die Frist kann auf Antrag von dem Vorsitzenden verlängert ...
Zitat in folgenden NormenBundesschuldenwesengesetz (BSchuWG)
Artikel 1 G. v. 12.07.2006 BGBl. I S. 1466; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 166
§ 4i BSchuWG Anfechtung von Beschlüssen (vom 19.09.2012) ... findet die Revision nach Maßgabe des § 543 der Zivilprozessordnung statt; § 544 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. Im Übrigen sind § 20 Absatz 1 Satz ...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 201 GVG (vom 01.01.2012) ... findet die Revision nach Maßgabe des § 543 der Zivilprozessordnung statt; § 544 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden. (3) Das ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
G. v. 13.09.2012 BGBl. I S. 1914
Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 370; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2633
Artikel 2 ZPOuaÄndG 2019 Änderung der Zivilprozessordnung ... Satz 1" durch die Wörter „§ 72a Absatz 1 und 2" ersetzt. 14. § 544 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 bis ... „Absatz 8" ersetzt. 15. In § 549 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ § 544 Abs. 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 544 Absatz 8 Satz 2" ersetzt. 16. ... Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 544 Abs. 6 Satz 2" durch die Wörter „ § 544 Absatz 8 Satz 2" ersetzt. 16. In § 550 Absatz 1 werden die Wörter „§ ... Absatz 8 Satz 2" ersetzt. 16. In § 550 Absatz 1 werden die Wörter „ § 544 Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 544 Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 17. ... 1 werden die Wörter „§ 544 Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter „ § 544 Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 17. In § 551 Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ ... Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 17. In § 551 Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „ § 544 Abs. 6 Satz 3" durch die Wörter „§ 544 Absatz 8 Satz 3" ersetzt. 18. ... Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 544 Abs. 6 Satz 3" durch die Wörter „ § 544 Absatz 8 Satz 3" ersetzt. 18. Nach § 695 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ...
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