Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 953 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 953 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 950 ZPO Anwendbare Vorschriften (vom 18.01.2017)
... 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden, soweit die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 und die §§ 951 bis 957 keine abweichenden Vorschriften ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung
... Mitgliedstaat erlassenen Beschlüssen Titel 3 Rechtsbehelfe § 953 Rechtsbehelfe des Gläubigers § 954 Rechtsbehelfe nach den Artikeln 33 bis ... 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden, soweit die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 und die §§ 951 bis 957 keine abweichenden Vorschriften enthalten. § 951 Vollziehung von im ... des Gläubigers zuzustellen. Titel 3 Rechtsbehelfe § 953 Rechtsbehelfe des Gläubigers (1) Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass eines ...